Da wir eine reine Privatpraxis sind, ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Unsere Leistungen richten sich daher in erster Linie an Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, die die Kosten in der Regel mit ihrer Versicherung abrechnen können. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, unsere physiotherapeutischen Behandlungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen – entweder mit einem Privatrezept ihres Arztes oder, bei bestimmten Leistungen, auch ohne Rezept. Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Behandlungsmöglichkeiten und den anfallenden Kosten